Ärztliche Bereitschaftsversorgung für Pflegeheimbewohner in Berlin-Prenzlauer Berg. Persönlich, zuverlässig, vor Ort.
Kontakt aufnehmenIm Notfall immer 112 anrufen.
MeinHeimarzt ist kein Ersatz für den Rettungsdienst.
Weil ältere Menschen einen Arzt verdienen, der sie kennt.
Ich kenne Ihren Angehörigen persönlich – seine Medikamente, seine Vorgeschichte, seine Bedürfnisse.
Kein Transport, keine Notaufnahme. Ich behandle Ihren Angehörigen in seinem vertrauten Zimmer.
Ich wohne nur wenige Minuten von Ihrem Heim entfernt und bin schnell vor Ort.
Nach jedem Besuch erhalten Sie eine persönliche Rückmeldung von mir.
Zwei Wege – ein großer Unterschied.
Keine versteckten Kosten. Monatlich kündbar.
Ich bin approbierter Arzt mit langjähriger Erfahrung im Berliner privatärztlichen Notdienst. Ich habe über 1.000 Patienten im akutmedizinischen Umfeld persönlich behandelt.
Mir ist wichtig, dass Pflegepersonal und Angehörige eng in die Behandlung einbezogen werden. Nur wenn alle Beteiligten gut informiert sind, kann die bestmögliche Versorgung gelingen.
Gerade ältere Patienten leiden unverhältnismäßig unter Krankenhausaufenthalten. In vielen Fällen hätte ein rechtzeitiger Arztbesuch vor Ort die Einweisung vermeiden können. Deshalb habe ich MeinHeimarzt gegründet.
Bei meiner Abwesenheit oder im Urlaub schicke ich einen erfahrenen ärztlichen Kollegen als Vertretung, den ich persönlich einweise.
Ich melde mich persönlich bei Ihnen.
kontakt@meinheimarzt.deHenrik Venus, Arzt | Berlin-Prenzlauer Berg | meinheimarzt.de
Angaben gemäß § 5 TMG
Henrik Venus
Freiberuflich tätiger Arzt
Stargarder Straße 59
10437 Berlin
Kontakt
E-Mail: kontakt@meinheimarzt.de
Telefon: +49 160 94700040
Berufsbezeichnung
Arzt (Approbation erteilt in der Bundesrepublik Deutschland durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin)
Zuständige Kammer
Ärztekammer Berlin
Friedrichstraße 16, 10969 Berlin
www.aerztekammer-berlin.de
Berufsrechtliche Regelungen
Berufsordnung der Ärztekammer Berlin
Heilberufsgesetz des Landes Berlin (HeilBerG)
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Regelungen sind einsehbar unter www.aerztekammer-berlin.de.
Umsatzsteuer
Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Organisatorische Dienstleistungen unterliegen der Regelbesteuerung.
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Ich bin nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an mich oder an die Ärztekammer Berlin (Schlichtungsstelle).
Haftungshinweis
Im Notfall immer 112 anrufen. MeinHeimarzt ist kein Ersatz für den Rettungsdienst. Für die Inhalte externer Links übernehme ich keine Haftung.
Henrik Venus
Stargarder Straße 59, 10437 Berlin
E-Mail: kontakt@meinheimarzt.de
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Wenn Sie mir eine E-Mail senden, werden Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Name (sofern angegeben) und der Inhalt Ihrer Nachricht gespeichert, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahme) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Anfrage gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Im Rahmen einer ärztlichen Behandlung werden besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) erhoben und verarbeitet. Dies geschieht ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) sowie zur Erfüllung des Behandlungsvertrags (§ 630a ff. BGB). Gesundheitsdaten werden verschlüsselt gespeichert und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.
Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten werden ausschließlich an Personen weitergegeben, die vom Patienten oder dessen gesetzlichem Betreuer ausdrücklich benannt und schriftlich bevollmächtigt wurden (Schweigepflichtentbindung gemäß § 203 StGB). Pflegepersonal erhält behandlungsrelevante Informationen im Rahmen der ärztlichen Dokumentationspflicht (§ 630f BGB).
Ärztliche Dokumentation: 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB).
Rechnungen und steuerrelevante Unterlagen: 10 Jahre (§ 147 AO).
Einwilligungserklärungen: Für die Dauer der Einwilligung zuzüglich 3 Jahre (Beweislast).
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